Verständliche Vertragsstruktur statt Kleingedrucktem
Diese Seite erklärt die wesentlichen Grundsätze für eine Vermittlung. Sie ersetzt nicht den konkreten schriftlichen Vermittlungs- oder Betreuungsvertrag. Verbindlich sind die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen, Leistungsbeschreibungen und Preise.
1. Unsere Rolle
Hände helfen Händen ist unter anderem zur Organisation von Personenbetreuung berechtigt. Soweit wir als Vermittlungsunternehmen tätig werden, besteht unsere Aufgabe darin, den Betreuungsbedarf zu erfassen, eine geeignete selbstständige Personenbetreuung zu suchen bzw. vorzuschlagen, die organisatorische Abwicklung zu unterstützen und die vertraglich vereinbarten Vermittlungs- und Begleitleistungen zu erbringen.
Die Vermittlung ist von der eigentlichen Tätigkeit der selbstständigen Personenbetreuung zu unterscheiden. Welche Leistungen Hände helfen Händen selbst erbringt und welche Leistungen durch eine vermittelte Betreuungskraft erbracht werden, wird im jeweiligen Vertrag klar ausgewiesen.
2. Welche Verträge können eine Rolle spielen?
Vermittlungsvertrag
Zwischen der betreuungsbedürftigen Person bzw. der vertragsschließenden Person und dem Vermittlungsunternehmen. Er regelt die Vermittlungs- und gegebenenfalls laufenden Organisationsleistungen.
Betreuungsvertrag
Bei selbstständiger Personenbetreuung grundsätzlich zwischen der Betreuungskraft und der betreuten bzw. vertragsschließenden Person. Er regelt die konkrete Betreuungstätigkeit und das Honorar der Betreuungskraft.
Organisationsvertrag
Kann zwischen der selbstständigen Betreuungskraft und dem Vermittlungsunternehmen bestehen und regelt deren organisatorische Zusammenarbeit.
3. Was vor Vertragsabschluss geklärt wird
Vor Abschluss eines Vermittlungsvertrages sollen insbesondere folgende Punkte nachvollziehbar geklärt und dokumentiert werden:
- wer Vertragspartner ist und wer die betreute Person rechtlich vertreten darf;
- welcher Betreuungsbedarf und welche Betreuungssituation vorliegen;
- ob die vorgesehene Betreuungskraft den festgestellten Bedarf grundsätzlich abdecken kann;
- welche Vermittlungs-, Organisations- und Begleitleistungen vereinbart werden;
- welche einmaligen und laufenden Preise für welche Leistung anfallen;
- welche Leistungen nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages sind;
- Beginn, Dauer, Kündigung und sonstige Beendigung des Vertrags;
- welcher Ansprechpartner auf Seiten des Vermittlungsunternehmens erreichbar ist;
- welche Unterlagen oder Informationen für Betreuung, Förderungen oder Behördenwege erforderlich sein können.
4. Vermittlungsvertrag
Ein Vermittlungsvertrag wird schriftlich abgeschlossen. Er soll die Leistungen und Preise transparent und getrennt ausweisen. Zu den wesentlichen Regelungspunkten gehören insbesondere:
| Regelungsbereich | Was klar festgehalten werden soll |
|---|---|
| Vertragspartner | Name/Firma und Anschrift der Vertragspartner sowie gegebenenfalls Vertretungsverhältnisse. |
| Leistungsbeginn und Dauer | Ab wann die Vermittlungs- bzw. Organisationsleistung beginnt und ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist. |
| Leistungsinhalt | Konkrete Beschreibung der Vermittlung und aller zusätzlich vereinbarten Begleit- oder Serviceleistungen. |
| Preis und Fälligkeit | Transparente Darstellung der Kosten, möglichst nach einzelnen Leistungsbestandteilen, inklusive Fälligkeit und Zahlungsweg. |
| Ansprechpartner | Ein in angemessenem zeitlichem Umfang erreichbarer Ansprechpartner beim Vermittlungsunternehmen. |
| Beendigung | Kündigungs- und Beendigungsregeln einschließlich der besonderen Regelung für den Tod der betreuungsbedürftigen Person. |
5. Betreuungsvertrag mit der Personenbetreuung
Der Betreuungsvertrag regelt die konkrete Tätigkeit der selbstständigen Betreuungskraft. Dazu gehören insbesondere Leistungsumfang, Beginn und Dauer, Honorar und Fälligkeit, Alltags- und Notfallleitlinien, Vertretungsfragen sowie Beendigungsbestimmungen. Medizinische oder pflegerische Tätigkeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Anordnungen bzw. Delegationen durchgeführt werden.
6. Preise und Kostenklarheit
Verbindliche Preise werden vor Vertragsabschluss in den individuellen Vertragsunterlagen oder einem dazugehörigen Kostenblatt ausgewiesen. Preisbeispiele auf der Website sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet und Bestandteil der Vertragsunterlagen werden.
Für eine klare Gesamtbetrachtung sollen – soweit relevant – insbesondere Vermittlungs-/Agenturkosten, Betreuungshonorar, Fahrtkosten, Sozialversicherung bzw. sonstige Nebenkosten und mögliche Förderungen voneinander unterschieden werden. Förderungen hängen von gesetzlichen Voraussetzungen und der individuellen Bewilligung ab; eine Förderung kann daher nicht allein durch die Vermittlungsagentur garantiert werden.
7. Laufzeit, Kündigung und Tod der betreuten Person
Der konkrete Vertrag legt Beginn und Laufzeit fest. Nach den Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung ist im Vermittlungsvertrag insbesondere vorzusehen, dass der Vertrag durch den Tod der betreuungsbedürftigen Person endet und ein im Voraus bezahltes Vermittlungsentgelt anteilig zu erstatten ist. Außerdem ist eine Auflösung durch beide Vertragsteile unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats vorzusehen.
Individuelle vertragliche Regelungen können zusätzliche Beendigungsgründe enthalten, soweit sie gesetzlich zulässig sind.
8. Rücktritt bei Fernabsatz- oder Auswärtsgeschäften
Wird ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen bestehen. Die konkrete Frist, der Fristbeginn, Ausnahmen und die Folgen eines ausdrücklich gewünschten vorzeitigen Leistungsbeginns werden in den jeweiligen Vertragsunterlagen und der Widerrufsbelehrung dargestellt.
Ein Widerrufsformular soll gemeinsam mit den betreffenden Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden, wenn das FAGG anwendbar ist.
9. Datenschutz im Vertragsverhältnis
Datenschutz wird nicht als pauschale „Datenschutzvereinbarung“ verstanden, durch die sämtliche Datenverarbeitungen genehmigt werden. Stattdessen informieren wir transparent über Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Speicherdauer. Wo eine Einwilligung erforderlich ist – insbesondere bei freiwillig übermittelten Gesundheitsdaten – wird sie gesondert und widerruflich eingeholt.
Die aktuelle Datenschutzerklärung ergänzt die Vertragsunterlagen. Vertraglich notwendige Datenverarbeitungen stützen sich grundsätzlich auf die Vertragsanbahnung bzw. Vertragserfüllung und nicht auf eine erzwungene Einwilligung.
10. Aktuelle Muster und Brancheninformationen
Für Personenbetreuung stellt der Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung der Wirtschaftskammer aktuelle Muster für Betreuungs-, Organisations- und Vermittlungsverträge sowie Beilagen und Widerrufsformulare bereit. Die eigenen Vertragsunterlagen von Hände helfen Händen sollen vor produktivem Einsatz mit den tatsächlich angebotenen Leistungen, Preisen und Abläufen abgeglichen und bei wesentlichen Änderungen rechtlich geprüft werden.
Aktuelle Branchen-Muster bei daheimbetreut.at öffnen
Sie sollen erkennen können, wer welche Leistung erbringt, was diese Leistung kostet, wie lange der Vertrag läuft und wie er beendet werden kann. Offene Punkte klären wir vor Vertragsabschluss.